1. Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeines
Die vorliegende Jahresrechnung der Swissgrid AG, Aarau, wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die angewandten Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben.
Fremdwährungsumrechnung
Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung Schweizer Franken (CHF). Sämtliche in Fremdwährung erfassten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam erfasst und in der gleichen Position ausgewiesen wie die zugrunde liegende Transaktion.
Geldflussrechnung
Der Fonds «Flüssige Mittel» bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.
Umsatzlegung
Die Umsatz- und Beschaffungspositionen des Kerngeschäfts (Segmente Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleistungen/Ausgleichsenergie, Wirkverluste und Blindenergie) ergeben sich aus den im Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) festgelegten Aktivitäten und umfassen Leistungen für den diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes, insbesondere die Systemdienstleistungen sowie das Bilanz- und Engpassmanagement.
Umsatzerlöse werden bei der Leistungserfüllung erfolgswirksam gebucht. Die Bemessung der Leistung basiert hauptsächlich auf direkt am Übertragungsnetz gemessenen bzw. von nachgelagerten Netzebenen gemeldeten Energiemengen. Für einzelne Umsatz- und Beschaffungspositionen liegen erste Abrechnungswerte frühestens sechs Wochen nach Leistungserbringung vor, sodass für die Umsatzlegung dieser Positionen Abgrenzungen aufgrund historischer und statistischer Daten sowie auf Basis von Schätzungen vorgenommen werden müssen.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bedeutende Ersatzteile, die voraussichtlich länger genutzt werden und deren Nutzung nur in Zusammenhang mit einem Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt, werden im Anlagevermögen bilanziert und über die Restnutzungsdauer der zugehörigen Anlagen abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
- Leitungen: 15 bis 60 Jahre
- Unterwerke: 10 bis 35 Jahre
- Gebäude und Gebäudeausbauten: 5 bis 50 Jahre
- Übrige Sachanlagen: 3 bis 8 Jahre
- Anlagen im Bau und Grundstücke: nur bei Wertminderung
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode anhand der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
- Nutzungsrechte: Vertragsdauer
- Software: 3 bis 5 Jahre
- Immaterielle Anlagen in Entwicklung: nur bei Wertminderung
Die Nutzungsrechte beinhalten vor dem 1. Juni 2019 einmalentschädigte Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte an gemischt genutzten Anlagen.
Wertminderungen
Die Werthaltigkeit von Sach- und immateriellen Anlagen wird jährlich beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertminderung vor, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertminderung dem Periodenergebnis belastet wird.
Anlagen im Bau / Immaterielle Anlagen in Entwicklung
Bei Anlagen im Bau bzw. immateriellen Anlagen in Entwicklung handelt es sich um noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Als Anlagegüter gelten dabei alle Positionen des Sach- und des immateriellen Anlagevermögens inklusive der von Swissgrid Mitarbeitenden erbrachten Eigenleistungen. Jeweils am Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anlagen im Bau bzw. immaterielle Anlagen in Entwicklung bestehen, die nicht werthaltig sind. Diese werden im jeweiligen Realisierungsjahr als Wertminderungen erfasst. Die ordentliche Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit der Fertigstellung bzw. dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. Dazu gehören Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von über 20%, die jedoch ohne bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung sind, sowie Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von unter 20%. In den Finanzanlagen werden auch nicht mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.
Vorräte
Die Position Vorräte enthält Verbrauchs- und Verschleissmaterial für den Unterhalt der Netzanlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungswerten oder zu Marktpreisen, wenn Letztere tiefer sind.
Forderungen
Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertminderungen ausgewiesen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Bankguthaben und Geldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit bis 90 Tage. Sie sind zu Nominalwerten bilanziert.
Anleihensobligationen
Am Kapitalmarkt beschaffte Anleihen werden zum Nominalwert bilanziert. Differenzen zum Nominalwert bei Unter- bzw. Über-pari-Emissionen werden als Rechnungsabgrenzungsposition erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund von in der Vergangenheit eingetretenen Ereignissen eine begründete wahrscheinliche Verpflichtung besteht, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist.
Eventualverpflichtungen
Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag bewertet. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Gegenwert wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung erfasst. Andernfalls erfolgt eine Offenlegung im Anhang.
Fremdkapitalzinsen
Die Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, für die sie geschuldet sind.
Ertragssteuern
Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und periodengerecht abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt die zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen.
Derivative Finanzinstrumente
Swissgrid kann zur Absicherung von Währungs- und Marktpreisrisiken derivative Finanzinstrumente einsetzen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wendet Swissgrid für die Absicherung von erwarteten zukünftigen Cashflows Hedge Accounting an. Die dabei zum Einsatz kommenden Instrumente werden bis zur Realisierung des Grundgeschäfts im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Im Rahmen der Modernisierung und des Unterhalts des Netzes kann Swissgrid in Form von projektbezogenen Kostenbeteiligungen vermögenswertbezogene oder erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten. Vermögenswertbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem Vermögenswert verrechnet. Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfolgswirksam erfasst. Art und Umfang der erfassten Zuwendungen der öffentlichen Hand werden im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.