1. Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2025 der Swissgrid AG (im Folgenden: Swissgrid) wurde in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Fremdwährungsumrechnung
Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung Schweizer Franken (CHF). Sämtliche in Fremdwährung erfassten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam erfasst und in der gleichen Position ausgewiesen wie die zugrunde liegende Transaktion.
Geldflussrechnung
Der Fonds «Flüssige Mittel» bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.
Umsatzlegung
Die Umsatz- und Beschaffungspositionen des Kerngeschäfts (Segmente Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleistungen/Ausgleichsenergie, Wirkverluste und Blindenergie) ergeben sich aus den im Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) festgelegten Aktivitäten und umfassen Leistungen für den diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes, insbesondere die Systemdienstleistungen sowie das Bilanzgruppenmanagement.
Umsatzerlöse werden bei der Leistungserfüllung erfolgswirksam gebucht. Die Bemessung der Leistung basiert hauptsächlich auf direkt am Übertragungsnetz gemessenen bzw. von nachgelagerten Netzebenen gemeldeten Energiemengen. Für einzelne Umsatz- und Beschaffungspositionen liegen erste Abrechnungswerte frühestens sechs Wochen nach Leistungserbringung vor, sodass für die Umsatzlegung dieser Positionen Abgrenzungen aufgrund historischer und statistischer Daten sowie auf Basis von Schätzungen vorgenommen werden müssen.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bedeutende Ersatzteile, die voraussichtlich länger genutzt werden und deren Nutzung nur in Zusammenhang mit einem Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt, werden im Anlagevermögen bilanziert und über die Restnutzungsdauer der zugehörigen Anlagen abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
- Leitungen: 15 bis 60 Jahre
- Unterwerke: 10 bis 35 Jahre
- Gebäude und Gebäudeausbauten: 5 bis 50 Jahre
- Übrige Sachanlagen: 3 bis 8 Jahre
- Anlagen im Bau und Grundstücke: nur bei Wertminderung
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode anhand der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
- Nutzungsrechte: Vertragsdauer
- Software: 3 bis 5 Jahre
- Immaterielle Anlagen in Entwicklung: nur bei Wertminderung
Die Nutzungsrechte beinhalten vor dem 1. Juni 2019 einmalentschädigte Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte an gemischt genutzten Anlagen.
Wertminderungen
Die Werthaltigkeit von Sach- und immateriellen Anlagen wird jährlich beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertminderung vor, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertminderung dem Periodenergebnis belastet wird.
Anlagen im Bau / Immaterielle Anlagen in Entwicklung
Bei Anlagen im Bau bzw. immateriellen Anlagen in Entwicklung handelt es sich um noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Als Anlagegüter gelten dabei alle Positionen des Sach- und des immateriellen Anlagevermögens inklusive der von Swissgrid Mitarbeitenden erbrachten Eigenleistungen. Jeweils am Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anlagen im Bau bzw. immaterielle Anlagen in Entwicklung bestehen, die nicht werthaltig sind. Diese werden im jeweiligen Realisierungsjahr als Wertminderungen erfasst. Die ordentliche Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit der Fertigstellung bzw. dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. Dazu gehören Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von über 20%, die jedoch ohne bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung sind, sowie Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von unter 20%. In den Finanzanlagen werden auch nicht mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.
Vorräte
Die Position Vorräte enthält Verbrauchs- und Verschleissmaterial für den Unterhalt der Netzanlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungswerten oder zu Marktpreisen, wenn Letztere tiefer sind.
Forderungen
Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertminderungen ausgewiesen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Bankguthaben und Geldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit bis 90 Tage. Sie sind zu Nominalwerten bilanziert.
Anleihensobligationen
Am Kapitalmarkt beschaffte Anleihen werden zum Nominalwert bilanziert. Differenzen zum Nominalwert bei Unter- bzw. Über-pari-Emissionen werden als Rechnungsabgrenzungsposition erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund von in der Vergangenheit eingetretenen Ereignissen eine begründete wahrscheinliche Verpflichtung besteht, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist.
Eventualverpflichtungen
Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag bewertet. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Gegenwert wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung erfasst. Andernfalls erfolgt eine Offenlegung im Anhang.
Fremdkapitalzinsen
Die Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, für die sie geschuldet sind.
Personalvorsorge
Swissgrid ist der PKE Pensionskasse Energie (Branchensammeleinrichtung) angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung. Mitglieder dieser Vorsorgeeinrichtung sind sämtliche fest angestellten Mitarbeitenden der Gesellschaft ab dem 1.Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Ebenfalls sind Mitglieder des Verwaltungsrats unter den im Vorsorgereglement der PKE Pensionskasse Energie definierten Voraussetzungen in der Vorsorgeeinrichtung zu versichern. Alle der Vorsorgeeinrichtung angeschlossenen Personen sind für den Invaliditäts- und den Todesfall versichert. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahrs sind sie auch für Altersleistungen versichert.
Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens aus Überdeckung in der Vorsorgeeinrichtung (beispielsweise in Form einer positiven Auswirkung auf zukünftige Geldflüsse) erfolgt nicht, da weder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind noch die Gesellschaft beabsichtigt, diesen zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Ein sich aus frei verfügbaren Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst.
Eine wirtschaftliche Verpflichtung (beispielsweise in Form von negativen Auswirkungen auf zukünftige Geldflüsse infolge einer Unterdeckung in der Vorsorgeeinrichtung) wird erfasst, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Die auf die Periode abgegrenzten Beiträge, die Differenz zwischen dem jährlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen aus Überdeckungen in der Vorsorgeeinrichtung und Verpflichtungen sowie die Veränderung der Arbeitgeberbeitragsreserven werden als Personalaufwand in der Erfolgsrechnung erfasst.
Transaktionen mit Nahestehenden
Nahestehende umfassen Organisationen und Personen, die direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheide von Swissgrid ausüben können. Aktionäre, die allein oder zusammen mit anderen Aktionären Stimmrechtsanteile von mindestens 20% an Swissgrid halten, gelten grundsätzlich als Nahestehende. Neben dem Stimmrechtsanteil werden bei den Aktionären weitere Kriterien berücksichtigt (unter anderem Vertretung in Gremien, Möglichkeit der Einflussnahme aufgrund der Aktionärsstruktur). Tochtergesellschaften von nahestehenden Aktionären werden ebenso zu den Nahestehenden gezählt wie Partnerwerksgesellschaften, deren Aktien zu 100% von nahestehenden Aktionären gehalten oder die von einem nahestehenden Aktionär beherrscht werden. Zu den Nahestehenden gehören weiter Unternehmen, auf die Swissgrid einen massgeblichen Einfluss ausübt. Ebenfalls zu den Nahestehenden zählen Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Beziehungen zu Nahestehenden werden, sofern vorhanden und wesentlich, im Anhang der Jahresrechnung offengelegt. Sämtliche Transaktionen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
Segmentinformation
Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der firmeninternen Reportingstruktur und setzt sich aus den Segmenten des Kerngeschäfts und den vom Bund an Swissgrid übertragenen Aufgaben sowie aus der Abwicklung des Engpassmanagements zusammen.
Ertragssteuern
Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und periodengerecht abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt die zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen.
Derivative Finanzinstrumente
Swissgrid kann zur Absicherung von Währungs- und Marktpreisrisiken derivative Finanzinstrumente einsetzen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wendet Swissgrid für die Absicherung von erwarteten zukünftigen Cashflows Hedge Accounting an. Die dabei zum Einsatz kommenden Instrumente werden bis zur Realisierung des Grundgeschäfts im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Im Rahmen der Modernisierung und des Unterhalts des Netzes kann Swissgrid in Form von projektbezogenen Kostenbeteiligungen vermögenswertbezogene oder erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten. Vermögenswertbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem Vermögenswert verrechnet. Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfolgswirksam erfasst. Art und Umfang der erfassten Zuwendungen der öffentlichen Hand werden im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.